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Prof. Dr. Toni Böhme 

Rechtswissenschaften

Besonderes Anliegen meiner Lehre ist es, das Recht nicht nur zu erklären, sondern den Studierenden erlebbar zu machen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, verantwortungsvoll zu handeln, sich dabei stets kritisch zu hinterfragen und das von ihrem Handeln betroffene Individuum und dessen Bedürfnisse unbedingt im Blick zu behalten. 

Im Mittelpunkt meiner anwendungsbezogenen Forschung steht die Fehlbarkeit des Staates. Insbesondere möchte ich meinen wissenschaftlichen Beitrag zur Etablierung einer Fehlerkultur des Staates, der Fehler nicht als Scheitern sieht, sondern als Ausgangspunkt für Wiedergutmachung und Verbesserung markiert, leisten. Darüber hinaus liegen Schwerpunkte meiner Forschung im Demokratie- und Parteienrecht, hier besonders in Fragen rund um die Wehrhaftigkeit der Demokratie (Parteiverbot, Finanzierungsausschluss, Vereinsverbote etc.)

Neben meiner Tätigkeit in Forschung und Lehre bin ich Mitglied in Auswahlkommissionen der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. und im Aachener Netzwerk für humanitäre Hilfe und interkulturelle Friedensarbeit e.V.

 

Akademischer Lebenslauf

2007-2013: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg 
2007-2013: Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
2008-2009: Mitarbeit am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Kirchhof
2010-2013: Mitarbeit am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie), Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M.
2013: Erste Juristische Prüfung
2013-2017: Promotion an der Universität Tübingen zum Thema „Das strafgerichtliche Fehlurteil – Systemimmanenz oder vermeidbares Unrecht? Eine Untersuchung zu den Ursachen von Fehlurteilen im Strafprozess und den Möglichkeiten ihrer Vermeidung“
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung des Jahres 2018 und dem Dissertationspreis des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. des Jahres 2018
2014-2016: Promotionsstipendiat der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg
2016-2017: Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
2017-2019: Rechtsreferendariat am Landgericht Hechingen
2018-2019: Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
2019: Zweite Juristische Prüfung
2020-2022: Richter an den Amtsgerichten Reutlingen und Esslingen a.N.
2022-2025: Rechtsanwalt und Notarassessor
Seit 2025: Professor für Staatsrecht und Verwaltungsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin

Publikationen:

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz, erschienen in: ZJS 2015 | Heft 4, S. 415-430 (gemeinsam mit Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel). 

Das Fehlurteil im Strafprozess – zum Begriff und zur Häufigkeit, erschienen in: Einheit der Prozessrechtswissenschaft, Tagung junger Prozessrechtswissenschaftler am 18./19. September 2015 in Köln, hrsg. von Daniel Effer-Uhe u.a. Boorberg, Stuttgart 2016, S. 39-54.

Das strafgerichtliche Fehlurteil – Systemimmanenz oder vermeidbares Unrecht? Eine Untersuchung zu den Ursachen von Fehlurteilen im Strafprozess und den Möglichkeiten ihrer Vermeidung, Dissertation Tübingen 2018, 379 Seiten.

Rezensionen und Buchbesprechungen zur Doktorarbeit:

Feltes, Polizei-Newsletter vom 15. Januar 2019

Schiemann, KriPoZ 2020, S. 252 ff.

Lieber, RohR 2020, S. 87 ff.

Michaelis, ZIS 2020, S. 249 ff.

Können Schöffen Fehlurteile verhindern? Schöffen und ihr möglicher Beitrag zur Vermeidung von Fehlurteilen, erschienen in: RohR Band 32 | 2020 | Heft 3, S. 83-87.

Die Feststellung der Testierfähigkeit in der notariellen Praxis – eine Chance zum Aufbruch in eine neue Interdisziplinarität zwischen Rechtswissenschaft und Medizin? Zugleich eine Darstellung und Bewertung empirischer Befunde des gleichnamigen Forschungsprojekts, erschienen in: BWNotZ 2024 | Heft 3, S. 176-187.

Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2 BVerfGG – eine Frage des Ermessens?, erschienen in: Zeitschrift für Parteienwissenschaften 2024 | Heft 3, S. 319-331.

 

 

 

 

 


 

Prof. Dr. Toni Böhme