Dem Fachbereichsrat am Fachbereich Sozialversicherung gehören neben der Fachbereichsleiterin an:

  • die beiden Fachabteilungsleiter
  • sieben Lehrende im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1a GO-HS Bund (Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung)
  • drei Vertreterinnen/Vertreter der Lehrenden für besondere Aufgaben und sonstigen Beschäftigten, § 19 Abs. 1 Nr. 1b GO-HS Bund
  • drei Vertreter der Studierenden.


Die Aufgaben des Fachbereichsrats bestehen vor allem darin, die Modulhandbücher zu beschließen sowie an der Bestellung von Lehrenden für den Fachbereich mitzuwirken.

Die Beschlüsse der jeweils letzten Senats- und Fachbereichsratssitzungen sowie die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen liegen in der Bibliothek des Fachbereichs Sozialversicherung zur Einsichtnahme aus.