Akademische Selbstverwaltung
Selbstverwaltung an der Hochschule des Bundes
Mitbestimmung ist uns wichtig
Akademische Selbstverwaltung ist ein zentraler Bestandteil der Hochschulautonomie.
Diese bezeichnet das Recht von Hochschulen, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Von staatlicher Seite werden vor allem rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen gesetzt. In die Verantwortung der Hochschule fallen hingegen die konkrete Ausgestaltung von Lehre, Studium und Forschung. Die akademische Selbstverwaltung an der Hochschule des Bundes sowie am Fachbereich Sozialversicherung erfolgt durch von den Hochschul- bzw. Fachbereichsmitgliedern gewählte Gremien und Ämter. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) sowie fachbereichsspezifische Regelungen.
Der Senat
Der Senat ist das höchste Selbstverwaltungsorgan der Hochschule des Bundes. Er fasst Beschlüsse, die von Bedeutung für die gesamte Hochschule sind.
Dem Senat gehören neben dem Präsidenten als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter
- je eine Lehrende / ein Lehrender im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) GO-HS Bund (Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) aus jedem Fachbereich sowie dem Zentralbereich,
- vier Vertreterinnen/Vertreter der Lehrenden für besondere Aufgaben und der sonstigen Beschäftigten,
- je eine/ein Vertreterin/Vertreter der Studierenden aus jedem Fachbereich.
Das Kuratorium
Hauptaufgabe des Kuratoriums ist die Aufsicht über die Hochschule des Bundes und ihre Fachbereiche. Im Gegensatz zum Senat werden die Mitglieder des Kuratoriums nicht von Hochschulmitgliedern gewählt, sondern von den für die Hochschule zuständigen Bundesressorts bzw. verschiedenen Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung ernannt.
Der Fachbereichsrat
Jeder Fachbereich der Hochschule des Bundes verfügt über einen eigenen Fachbereichsrat. Er entscheidet z.B. über das jeweilige Lehrangebot, trifft Personalentscheidung bezüglich des Lehrpersonals etc. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Mitgliedern des Fachbereichsrat am Fachbereich Sozialversicherung finden Sie hier:
Aufgaben des Fachbereichsrates
Zu den wesentlichen Aufgaben des Fachbereichsrates gehören gemäß §16 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung :
- der Beschluss des Modulhandbuchs
- der Beschluss des Plans der Lehrveranstaltungen
- der Beschluss der Vorschlagsliste für die Bestellung von Lehrenden
- die beratende Funktion für den Senat ( Zentrales Selbstverwaltungsorgan der Hochschule des Bundes ) in Angelegenheiten des Fachbereichs
- der Beschluss der Evaluationsordnung des Fachbereichs.
Der Fachbereichsrat tagt in der Regel alle zwei Monate.
Mitglieder des Fachbereichsrates
Die Zusammensetzung des Fachbereichsrates ist in § 15 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung geregelt. Nach den Wahlen am 6. Februar 2024 gehören dem Fachbereichsrat folgende Mitglieder an:
- Ursula Schwill - Dekanin Fachbereichsleiterin
- N.N. - Fachabteilungsleitung, Deutsche Rentenversicherung Bund
- Marie-Luise Preising - Fachabteilungsleitung, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Prof. Dr. Valentin Aichele - Lehrender Rechtswissenschaften
- Prof. Dr. Kai Breitling - Lehrender Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Michaela Donle - Lehrende Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Thomas Elbel - Lehrender Rechtswissenschaften
- Prof. Dr. Doreen Hedergott - Lehrende Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Kent Lerch - Lehrender Rechtswissenschaften
- Prof. Dr. Henry Posselt - Lehrender Rechtswissenschaften
- Annemarie Belz - Lehrende Leistungsrecht
- Sandra Weigand - Verwaltungsmitarbeiterin Praxisbeauftragte
- Svea Bauers - Studierendenvertreterin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Nils Bach - Studierendenvertreter Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Desweiteren gibt es an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Sozialversicherung folgende Ämter:
- Wissenschaftliche Leitung
- Evaluationsbeauftragter / Evaluationsbeauftragte
- Studienfachsprecher / Studienfachsprecherinnen
- Forschungsbeauftragter / Forschungsbeauftragte